Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Die Fragen, die mir Unternehmen und Anwälte am häufigsten stellen, direkt beantwortet. Ihre Frage fehlt? Stellen Sie sie mir.
Grundlagen
Was ist ein Online-Marketing-Gutachten?
Eine unabhängige, methodisch dokumentierte Bewertung von Online-Marketing-Leistungen durch einen Sachverständigen, etwa von SEO-Maßnahmen, Google-Ads-Konten, Websites oder Online-Shops. Es beantwortet vorab festgelegte Beweisfragen, trennt Befund von Bewertung und belegt jede Aussage. Damit unterscheidet es sich grundlegend von einer Agentur-Analyse, die verkaufen will.
Worin unterscheidet sich ein Gutachten von einem kostenlosen SEO-Check?
Ein kostenloser Check einer Agentur ist ein Verkaufsinstrument: Er findet strukturell immer Mängel, denn er soll einen Auftrag anbahnen. Ein Sachverständigengutachten ist ergebnisoffen, methodisch nachvollziehbar und ohne wirtschaftliches Interesse am Befund, dafür bezahlen Sie es.
Für wen arbeiten Sie?
Für Unternehmen, die Klarheit über bezogene Marketing-Leistungen brauchen; für Rechtsanwälte und Kanzleien, die fachliche Substanz für Mandate benötigen; und für Gerichte, die einen Sachverständigen für Online-Marketing-Fragen suchen. Nicht für Agenturen, die ein Gefälligkeitsgutachten gegen ihre Kunden suchen.
Prüfen Sie auch, ob sich ein Gutachten überhaupt lohnt?
Ja, das ist der erste Schritt. Manche Fälle lassen sich mit einer kurzen fachlichen Einordnung klären, das sage ich Ihnen offen, bevor Kosten entstehen.
Kosten und Dauer
Was kostet ein Online-Marketing-Gutachten?
Nach Aufwand, mit einem Stundensatz zwischen 125 und 136 Euro zzgl. Umsatzsteuer nach JVEG. Kompakte Prüfungen beginnen im niedrigen vierstelligen Bereich; vor Beauftragung erhalten Sie eine schriftliche Aufwandsschätzung. Details auf der Honorarseite.
Wie lange dauert ein Gutachten?
Eine kompakte Prüfung dauert in der Regel zwei bis vier Wochen, umfangreiche Gutachten mit Beweissicherung entsprechend länger. Den realistischen Zeitrahmen nenne ich Ihnen im Erstgespräch, er hängt vor allem davon ab, wie schnell Zugänge und Unterlagen vorliegen.
Warum ist das Erstgespräch kostenlos?
Weil es beiden Seiten dient: Sie erfahren, ob ein Gutachten sinnvoll ist und was es kostet. Ich erfahre, ob der Fall in mein Fachgebiet fällt und ob die Datenlage eine belastbare Aussage zulässt. Aufträge, die dieses Gespräch aussortiert, wären für beide Seiten verlorenes Geld.
Recht und Verfahren
Kann ich Ihr Gutachten vor Gericht verwenden?
Ja. Ein Privatgutachten gilt im Zivilprozess als qualifizierter Parteivortrag und wird nach den formalen Anforderungen an Sachverständigengutachten erstellt: nachvollziehbare Methodik, dokumentierte Befunde, getrennte Bewertung. Ob und wie das Gericht es verwertet, entscheidet das Gericht, diese Ehrlichkeit gehört zur Seriosität.
Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt?
Nein, und das sage ich ungefragt. Ich bin vom DGuSV geprüfter und zertifizierter Sachverständiger für Online-Marketing. Für dieses Fachgebiet existiert eine öffentliche Bestellung bislang praktisch nicht; die Qualifikation wird über Verbandszertifizierung und belegbare Fachpraxis nachgewiesen. Mehr zur Einordnung.
Können Gerichte Sie direkt beauftragen?
Ja. Gerichte sind bei der Auswahl von Sachverständigen frei und greifen in Fachgebieten ohne öffentlich bestellte Sachverständige auf anderweitig qualifizierte Personen zurück. Die Begutachtung folgt dann dem Beweisbeschluss, die Vergütung dem JVEG.
Was ist ein Schiedsgutachten?
Beide Streitparteien vereinbaren, eine Fachfrage durch einen gemeinsam benannten Sachverständigen klären zu lassen, und erkennen das Ergebnis an. Das ist oft deutlich schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren, setzt aber voraus, dass beide Seiten eine Klärung wirklich wollen.
Zusammenarbeit
Welche Unterlagen und Zugänge brauchen Sie?
Typisch: Verträge und Angebote, Rechnungen, Reports, relevante Kommunikation und Lesezugriff auf betroffene Konten (Google Ads, Analytics, Search Console). Fehlendes Material ist kein Ausschlusskriterium, es begrenzt die Aussagekraft, und ich sage Ihnen vorher, wie stark.
Erfährt meine Agentur von der Prüfung?
Nicht zwingend. Eine Grundprüfung ist aus Ihren eigenen Unterlagen und Zugängen möglich, die gehören Ihnen. Ob und wann die Agentur einbezogen wird, entscheiden Sie, gegebenenfalls mit Ihrem Anwalt.
Arbeiten Sie nur in Thüringen?
Nein. Online-Marketing-Sachverhalte sind ortsunabhängig prüfbar, Konten, Daten und Websites liegen digital vor. Ich arbeite bundesweit; Besprechungen laufen nach Wunsch per Video, Telefon oder vor Ort. Mein Standort ist Erfurt.
Übernehmen Sie nach dem Gutachten die Optimierung?
Nein. Ich setze grundsätzlich nicht um, was ich begutachtet habe, das ist die Bedingung für Unabhängigkeit. Auf Wunsch unterstütze ich bei der Neuvergabe mit einem prüfbaren Anforderungskatalog.
Ihre Frage war nicht dabei?
Fragen kostet nichts, und eine ehrliche erste Einordnung bekommen Sie dazu.