Honorar
Was ein Gutachten kostet
Kurz gesagt: Abrechnung nach dokumentiertem Aufwand, schriftliche Schätzung vor der Beauftragung, keine Überraschungen. Kompakte Prüfungen beginnen im niedrigen vierstelligen Bereich, deutlich unter dem, was ein verlorener Prozess oder zwei weitere Jahre einer wirkungslosen Monatspauschale kosten.
Das Modell
Nach Aufwand, am JVEG orientiert
Ich rechne nach Zeitaufwand ab. Der Stundensatz liegt je nach Fall zwischen 125 und 136 Euro zzgl. Umsatzsteuer und folgt damit den Sätzen des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG), das die Vergütung gerichtlich bestellter Sachverständiger regelt.
So funktioniert die Kostenkontrolle:
- Erstgespräch kostenfrei, inklusive ehrlicher Aussage, ob sich ein Gutachten lohnt
- Schriftliche Aufwandsschätzung vor jeder Beauftragung
- Meldung vor Überschreitung: Zeichnet sich Mehraufwand ab, erfahren Sie es, bevor er entsteht, und entscheiden selbst
- Dokumentierter Aufwand: Die Abrechnung weist aus, wofür Zeit angefallen ist
Gerichtsgutachten
Beauftragt mich ein Gericht, richtet sich die Vergütung nach dem JVEG und wird über das Gericht abgerechnet, nicht von den Parteien direkt.
Informationen für Anwälte →Leistungsformen
Drei Umfänge, je nach Zweck
| Leistungsform | Wofür sie gedacht ist | Orientierung |
|---|---|---|
| Kompakt-Prüfung | Schriftliche Ersteinschätzung mit klarem Ergebnis und Empfehlung, für interne Entscheidungen ohne Streitbezug, z. B. vor einer Vertragsverlängerung. | niedriger vierstelliger Bereich |
| Vollgutachten | Vollständiges Sachverständigengutachten mit Beweisfragen, Befund, Bewertung und Anlagen, zur Vorlage bei Anwalt, Gegenseite oder Gericht. | je nach Umfang und Materiallage; Schätzung nach Erstgespräch |
| Ergänzende Leistungen | Beweissicherung bei Eilbedarf, Erläuterungstermin, Prüfung gegnerischer Gutachten, Nachprüfung nach Nachbesserung. | nach Aufwand |
Nebenkosten (etwa Fahrten zu Ortsterminen oder kostenpflichtige Datenquellen) werden nur nach vorheriger Absprache berechnet.
Einordnung
Wann sich das rechnet, und wann nicht
Ein Gutachten lohnt sich, wenn …
- es um laufende Verträge mit vier- bis fünfstelligen Jahreskosten geht
- ein Streitwert im Raum steht, der die Gutachtenkosten deutlich übersteigt
- eine Entscheidung ansteht, die ohne Fakten teuer schiefgehen kann
- Ihr Anwalt fachliche Substanz für Vortrag oder Verhandlung braucht
Ich rate ab, wenn …
- der Streitwert unter den voraussichtlichen Gutachtenkosten liegt
- die Frage sich mit einer kurzen fachlichen Einordnung klären lässt
- die Datenlage keine belastbare Aussage zulässt, das sage ich vorher
Diese Fälle erkenne ich im Erstgespräch, deshalb ist es kostenfrei.
Häufige Fragen
Honorar: Das wird oft gefragt
Warum nennen Sie keinen Pauschalpreis ohne Erstgespräch?
Weil eine seriöse Zahl den Fall kennen muss. Der Aufwand hängt von den Beweisfragen, der Materiallage und den Zugängen ab. Deshalb gibt es die Reihenfolge: kostenfreies Erstgespräch, dann schriftliche Aufwandsschätzung, dann Ihre Entscheidung. Eine Pauschale ins Blaue wäre entweder überteuert oder unseriös knapp.
Übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Das hängt von Police und Fallkonstellation ab. Manche Versicherer übernehmen Privatgutachten ganz oder teilweise, andere nicht. Die Klärung übernimmt am besten Ihr Anwalt oder Ihre Versicherung, ich stelle dafür auf Wunsch eine Leistungsbeschreibung mit Aufwandsschätzung bereit.
Was passiert, wenn sich mein Verdacht nicht bestätigt?
Dann wissen Sie es, belegt statt gefühlt. Ein entlastender Befund beendet Zweifel, interne Debatten und schwelende Konflikte. Und er bewahrt Sie davor, auf Basis eines falschen Verdachts zu kündigen oder zu klagen. Der Wert eines Gutachtens liegt in der Gewissheit, nicht in der Bestätigung.
Wie wird ein Gerichtsgutachten vergütet?
Bei einer Beauftragung durch das Gericht richtet sich die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) und wird über das Gericht abgerechnet, nicht von den Parteien direkt.
Konkrete Zahl statt Orientierung?
Nach dem kostenfreien Erstgespräch erhalten Sie eine schriftliche Aufwandsschätzung für Ihren konkreten Fall, verbindlich kalkulierbar, bevor Sie sich entscheiden.